Die Ausbildungsplatzannahme wird gültig nach Überweisung von 50,- € Aufnahmegebühr.
Die Regierung von Oberbayern unterstützt die Ausbildung durch Schulgeldersatzleistungen und einen Pflegebonus, so dass wir auf Schulgeld
verzichten. Wir danken der Regierung von Oberbayern für alle finanziellen Leistungen.
So brauchen Sie nur mit folgenden Gebühren bzw. Materialkosten rechnen:
Zu Schuljahresbeginn erhalten Sie eine Übersicht der anstehenden Kosten und Einzugstermine.
Fahrtkosten für den Schulweg werden für Fachakademien nicht erstattet.
Das SEJ wird für die Beantragung der AFBG-Förderung zur Finanzierung der beiden Studienjahre als
gleichwertig wie eine entsprechene Erstausbildung gewertet. AFBG-Förderung ist daher möglich.
Für die theoretischen Studienjahre an der Fachakademie können Sie BaföG beantragen.
- Schüler BaföG Nähere Infos hier
- AFBG-förderung (sog. Meister BaföG) seit Herbst 2020 darlehensfrei.
Unter folgendem link können Sie es online beantragen hier
Antragstermine und Schulbestätigung
Da bei manchen Landratsämtern zum 01.09. die Anträge eingereicht sein müssen, wir aber erst am Schuljahresbeginn (meist 15.09.) bestätigen dürfen, dass Sie bei uns Studierende sind, folgende Info (vom LRA Rosenheim, gilt sicher auch für die andern):
Sie können Ihren Antrag bereits im Juli oder August im Landratsamt abgeben
mit dem Hinweis, dass die Schulbestätigung nach Schuljahresbeginn nachgereicht wird.
Am ersten Schultag erhalten Sie Ihre Schulbestätigung in mehrfacher Ausführung.
Zweitschriften von (verlorenen) Zeugnissen